Selbstzahler

Informationen für Selbstzahler

Die folgenden Informationen richten sich speziell an Selbstzahler - also an unsere Patienten, die nicht privat versichert sind.

Als Selbstzahler besprechen wir im Vorfeld die gewünschten Leistungen und stimmen mit Ihnen transparent den zu erwartenden Kostenumfang ab.


Unser Tipp:


Jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse hat Anspruch auf ein direktes privates Vertragsverhältnis zum Arzt nach § 13 SGB-V, ohne Zwischenhändler wie die Kassenärztliche Vereinigung oder andere intransparente Verwaltungsstrukturen.


Konkret heißt das für Sie: Es gibt zwei Arten von Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse - das Sachleistungs- und das Kostenerstattungsprinzip. Während bei ersterem (am meisten verbreitet) der Arzt mit Kassenzulassung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnet, erhält der Patient beim Kostenerstattungsprinzip in jedem Fall eine Rechnung vom Arzt, die er bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen kann. Diese erstattet dann den gesetzlich versicherten Anteil. Der Vorteil hier ist, dass Sie auch Rechnungen von einer Arztpraxis ohne Kassenzulassung, wie z.B. der Herzpraxis Hohenschäftlarn, einreichen können und diese anteilig erstattet bekommen.


Obwohl Sie dann als Privatpatient mit allen Vorteilen behandelt werden, bleiben Sie in der Krankenkasse. Mitversicherte wie Kinder oder Ehepartner können so auch zu Privatpatienten werden. Gegenüber Arbeitgeber/Arbeitsamt ändert sich nichts, der monatliche Kassenbeitrag bleibt unverändert.


Die restlichen Leistungen, die Ihre gesetzliche Kasse nicht erstatten möchte, können beim "Wahltarif Kostenerstattung" von einer ggf. abzuschließenden Ergänzungs-/Zusatzversicherung nahezu vollständig aufgefangen werden.


Sie können alle 3 Monate von der Kostenerstattung (optimale Behandlungsmöglichkeiten gegen Rechnung) zurückkehren in die Sachleistung (beschränkte Behandlungsmöglichkeiten gegen Chipkarte). 


Vertiefende Informationen finden Sie hier.


Legal Disclaimer

Die oben aufgeführten Informationen stellen keine versicherungsrechtliche Beratung dar und keine Aufforderung zur Handlung, sondern dienen lediglich zur Information. Die Herzpraxis Hohenschäftlarn übernimmt keine Verantwortung für Vollständigkeit und/oder Richtigkeit.

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